Immer auf dem neuesten Stand

Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie als Nutzer/-in unserer Online-Schulungen zur Telematikinfrastruktur
über aktuelle Themen und Veränderungen auf dem Laufenden halten.

Aktualisierung unserer Schulungen

Das Rad der Digitalisierung im Gesundheitswesen dreht sich täglich weiter. Deshalb überprüfen wir unsere Schulungen regelmäßig auf Aktualität und Fehlerfreiheit. Bei Bedarf nehmen wir Veränderungen und Aktualisierungen unserer Schulungsinhalte vor.

In unserer nachfolgenden Auflistung finden Sie alle Änderungen und Neuerungen (jeweils gegenüber der vorherigen Version der Schulungen) zu Ihren gebuchten Produkten.

Grundlagen der Telematikinfrastruktur (Praxen und Kliniken)

  • Bundesweiter Start des E-Rezepts auf frühestens Mitte 2023 verschoben
  • Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur: u.a. weitere Nutzergruppen (z.B. Heil- und Hilfsmittelerbringer, Soziotherapie), Weiterentwicklung von Anwendungen (z.B. ePA, E-Rezept), Integration weiterer Dienste (z.B. Organspenderegister), technische Weiterentwicklung der TI (“TI 2.0”)
  • Notfalldaten: Online-Anwendung ab 2024 geplant
  • Elektronischer Medikationsplan: Online-Anwendung ab 2024 geplant
  • E-Rezept: Einlösung mit elektronischer Gesundheitskarte ab Mitte 2023 geplant

Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan (Praxen und Kliniken)

  • Online-Versionen von eMP und NFDM geplant (vorauss. 2024)

Die elektronische Patientenakte (Praxen und Kliniken)

  • Integration weiterer Daten in die ePA verzögert sich (z.B. Forschungsdatenspende, Pflegeüberleitungsbogen, elektronische Patientenkurzakte erst 2024) bzw. wird neu geprüft (z.B. Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft), vgl. ePA-Statusübersicht im Vertiefungsmaterial
  • ggf. Opt-Out-Verfahren für die ePA ab 2024/25

Kommunikation im Medizinwesen (Praxen und Kliniken)

  • Weiterentwicklung von KIM: ab 2023 Versand von Nachrichten mit einer Gesamtgröße von mindestens 500 MB möglich

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Praxen und Kliniken)

  • Arbeitgeber müssen eAU seit 1.1.2023 verpflichtend bei der Krankenkasse abrufen, damit entfällt in der Praxis/Klinik der eAU-Papierausdruck für den Arbeitgeber, Ausdruck nur noch für den Patienten
  • eAU-Versand: Versand per Post, wenn bis zum Ende des nächsten Werktags keine Zustellbestätigung oder Fehlermeldung von der Krankenkasse eingegangen ist

Das elektronische Rezept (Praxen und Kliniken)

  • Bundesweiter Start des E-Rezepts vorauss. frühstens ab Mitte 2023, Einlösung von E-Rezepten mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als Voraussetzung
  • Ergänzung: aktuelle Statusübersicht zum E-Rezept (weitere geplante Verordnungstypen, Nutzergruppen und Funktionalitäten)
  • Neustrukturierung des Kapitels
  • Vereinfachung der E-Rezept-Einlösung für Versicherte: Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (vorauss. ab Mitte 2023)
  • Vorteil der geplanten eGK-Lösung für Ärzte: kein Ausdruck von E-Rezepten für Patienten ohne E-Rezept-App mehr notwendig

10.22

Grundlagen der Telematikinfrastruktur (Praxen und Kliniken)

  • Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 01.07.2022 (statt ursprünglich am 01.10.2021)
  • Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.09.2022 (statt ursprünglich am 01.01.2022), stufenweise Einführung in den kommenden Monaten
  • Ausblick: Einführung des TI-Messengers (TIM) im Jahr 2023
  • 2022 Anbindung weiterer Nutzergruppen an die Telematikinfrastruktur (TI): Hebammen, Physiotherapeut*innen, Pflege und Rehabilitationseinrichtungen
  • Einführung von eAU und E-Rezept

Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan (Praxen und Kliniken)

Die elektronische Patientenakte (Praxen und Kliniken)

  • Start der 2. ePA-Stufe am 01.01.2022: u.a. verfeinertes Berechtigungskonzept, Kopien von NFDM und eMP, Mitnahme ePA bei Kassenwechsel, Vertreterregelung, PC-Anwendung der Krankenkasse
  • Übersicht ePA-Status im Vertiefungsmaterial
  • Versicherte können Leistungserbringer zeitlich unbegrenzt für ihre ePA berechtigen (vorher: bis zu 18 Monate)

Kommunikation im Medizinwesen (Praxen und Kliniken)

  • Elektronischer Versand von Arztbriefen (eArztbrief) nur noch über KIM, Voraussetzung für Vergütung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Praxen und Kliniken)

  • eAU verpflichtend seit 01.07.2022 (Ärzt*innen an gesetzliche Krankenkasse)
  • Verpflichtender Start der eAU für Arbeitgeber geplant ab 01.01.2023 (Abruf der Daten bei der Krankenkasse)
  • Versand der eAU: Zustellbestätigung seit 01.04.2022 verpflichtend für Krankenkassen, eAU gilt nach 24 Stunden ohne Fehlermeldung von der Krankenkasse als erfolgreich übermittelt

Das elektronische Rezept (Praxen und Kliniken)

  • Stufenweise Einführung des E-Rezepts seit 01.09.2022
  • E-Rezept-Pflicht für Apotheken bundesweit seit 01.09.2022
  • Verschiebung der E-Rezept-Einführung für Betäubungsmittel-Rezepte, T-Rezepte und Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen von 2023 auf 2024
  • Verschiebung der E-Rezept-Einführung für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege von 2024 auf 2025
  • E-Rezept-App: Registrierung auch über ePA-App möglich, neue Familienfunktion
  • Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke mit elektronischer Gesundheitskarte ist innerhalb der kommenden Monate geplant
  • Leistungserbringer: E-Mail-Versand von E-Rezepten an Versicherte ist aus Datenschutzgründen nicht mehr erlaubt

Grundlagen der Telematikinfrastruktur (Praxen und Kliniken)

  • Bundesweiter Start des E-Rezepts auf frühestens Mitte 2023 verschoben
  • Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur: u.a. weitere Nutzergruppen (z.B. Heil- und Hilfsmittelerbringer, Soziotherapie), Weiterentwicklung von Anwendungen (z.B. ePA, E-Rezept), Integration weiterer Dienste (z.B. Organspenderegister), technische Weiterentwicklung der TI (“TI 2.0”)
  • Notfalldaten: Online-Anwendung ab 2024 geplant
  • Elektronischer Medikationsplan: Online-Anwendung ab 2024 geplant
  • E-Rezept: Einlösung mit elektronischer Gesundheitskarte ab Mitte 2023 geplant

Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan (Praxen und Kliniken)

  • Online-Versionen von eMP und NFDM geplant (vorauss. 2024)

Die elektronische Patientenakte (Praxen und Kliniken)

  • Integration weiterer Daten in die ePA verzögert sich (z.B. Forschungsdatenspende, Pflegeüberleitungsbogen, elektronische Patientenkurzakte erst 2024) bzw. wird neu geprüft (z.B. Mutterpass, Kinder-Untersuchungsheft), vgl. ePA-Statusübersicht im Vertiefungsmaterial
  • ggf. Opt-Out-Verfahren für die ePA ab 2024/25

Kommunikation im Medizinwesen (Praxen und Kliniken)

  • Weiterentwicklung von KIM: ab 2023 Versand von Nachrichten mit einer Gesamtgröße von mindestens 500 MB möglich

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Praxen und Kliniken)

  • Arbeitgeber müssen eAU seit 1.1.2023 verpflichtend bei der Krankenkasse abrufen, damit entfällt in der Praxis/Klinik der eAU-Papierausdruck für den Arbeitgeber, Ausdruck nur noch für den Patienten
  • eAU-Versand: Versand per Post, wenn bis zum Ende des nächsten Werktags keine Zustellbestätigung oder Fehlermeldung von der Krankenkasse eingegangen ist

Das elektronische Rezept (Praxen und Kliniken)

  • Bundesweiter Start des E-Rezepts vorauss. frühstens ab Mitte 2023, Einlösung von E-Rezepten mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte als Voraussetzung
  • Ergänzung: aktuelle Statusübersicht zum E-Rezept (weitere geplante Verordnungstypen, Nutzergruppen und Funktionalitäten)
  • Neustrukturierung des Kapitels
  • Vereinfachung der E-Rezept-Einlösung für Versicherte: Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte (vorauss. ab Mitte 2023)
  • Vorteil der geplanten eGK-Lösung für Ärzte: kein Ausdruck von E-Rezepten für Patienten ohne E-Rezept-App mehr notwendig

10.22

Grundlagen der Telematikinfrastruktur (Praxen und Kliniken)

  • Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 01.07.2022 (statt ursprünglich am 01.10.2021)
  • Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.09.2022 (statt ursprünglich am 01.01.2022), stufenweise Einführung in den kommenden Monaten
  • Ausblick: Einführung des TI-Messengers (TIM) im Jahr 2023
  • 2022 Anbindung weiterer Nutzergruppen an die Telematikinfrastruktur (TI): Hebammen, Physiotherapeut*innen, Pflege und Rehabilitationseinrichtungen
  • Einführung von eAU und E-Rezept

Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan (Praxen und Kliniken)

Die elektronische Patientenakte (Praxen und Kliniken)

  • Start der 2. ePA-Stufe am 01.01.2022: u.a. verfeinertes Berechtigungskonzept, Kopien von NFDM und eMP, Mitnahme ePA bei Kassenwechsel, Vertreterregelung, PC-Anwendung der Krankenkasse
  • Übersicht ePA-Status im Vertiefungsmaterial
  • Versicherte können Leistungserbringer zeitlich unbegrenzt für ihre ePA berechtigen (vorher: bis zu 18 Monate)

Kommunikation im Medizinwesen (Praxen und Kliniken)

  • Elektronischer Versand von Arztbriefen (eArztbrief) nur noch über KIM, Voraussetzung für Vergütung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Praxen und Kliniken)

  • eAU verpflichtend seit 01.07.2022 (Ärzt*innen an gesetzliche Krankenkasse)
  • Verpflichtender Start der eAU für Arbeitgeber geplant ab 01.01.2023 (Abruf der Daten bei der Krankenkasse)
  • Versand der eAU: Zustellbestätigung seit 01.04.2022 verpflichtend für Krankenkassen, eAU gilt nach 24 Stunden ohne Fehlermeldung von der Krankenkasse als erfolgreich übermittelt

Das elektronische Rezept (Praxen und Kliniken)

  • Stufenweise Einführung des E-Rezepts seit 01.09.2022
  • E-Rezept-Pflicht für Apotheken bundesweit seit 01.09.2022
  • Verschiebung der E-Rezept-Einführung für Betäubungsmittel-Rezepte, T-Rezepte und Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen von 2023 auf 2024
  • Verschiebung der E-Rezept-Einführung für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege von 2024 auf 2025
  • E-Rezept-App: Registrierung auch über ePA-App möglich, neue Familienfunktion
  • Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke mit elektronischer Gesundheitskarte ist innerhalb der kommenden Monate geplant
  • Leistungserbringer: E-Mail-Versand von E-Rezepten an Versicherte ist aus Datenschutzgründen nicht mehr erlaubt

10.22

Grundlagen der Telematikinfrastruktur (Praxen und Kliniken)

  • Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 01.07.2022 (statt ursprünglich am 01.10.2021)
  • Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) am 01.09.2022 (statt ursprünglich am 01.01.2022), stufenweise Einführung in den kommenden Monaten
  • Ausblick: Einführung des TI-Messengers (TIM) im Jahr 2023
  • 2022 Anbindung weiterer Nutzergruppen an die Telematikinfrastruktur (TI): Hebammen, Physiotherapeut*innen, Pflege und Rehabilitationseinrichtungen
  • Einführung von eAU und E-Rezept

Notfalldatenmanagement und elektronischer Medikationsplan (Praxen und Kliniken)

Die elektronische Patientenakte (Praxen und Kliniken)

  • Start der 2. ePA-Stufe am 01.01.2022: u.a. verfeinertes Berechtigungskonzept, Kopien von NFDM und eMP, Mitnahme ePA bei Kassenwechsel, Vertreterregelung, PC-Anwendung der Krankenkasse
  • Übersicht ePA-Status im Vertiefungsmaterial
  • Versicherte können Leistungserbringer zeitlich unbegrenzt für ihre ePA berechtigen (vorher: bis zu 18 Monate)

Kommunikation im Medizinwesen (Praxen und Kliniken)

  • Elektronischer Versand von Arztbriefen (eArztbrief) nur noch über KIM, Voraussetzung für Vergütung

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Praxen und Kliniken)

  • eAU verpflichtend seit 01.07.2022 (Ärzt*innen an gesetzliche Krankenkasse)
  • Verpflichtender Start der eAU für Arbeitgeber geplant ab 01.01.2023 (Abruf der Daten bei der Krankenkasse)
  • Versand der eAU: Zustellbestätigung seit 01.04.2022 verpflichtend für Krankenkassen, eAU gilt nach 24 Stunden ohne Fehlermeldung von der Krankenkasse als erfolgreich übermittelt

Das elektronische Rezept (Praxen und Kliniken)

  • Stufenweise Einführung des E-Rezepts seit 01.09.2022
  • E-Rezept-Pflicht für Apotheken bundesweit seit 01.09.2022
  • Verschiebung der E-Rezept-Einführung für Betäubungsmittel-Rezepte, T-Rezepte und Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen von 2023 auf 2024
  • Verschiebung der E-Rezept-Einführung für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege von 2024 auf 2025
  • E-Rezept-App: Registrierung auch über ePA-App möglich, neue Familienfunktion
  • Einlösung von E-Rezepten in der Apotheke mit elektronischer Gesundheitskarte ist innerhalb der kommenden Monate geplant
  • Leistungserbringer: E-Mail-Versand von E-Rezepten an Versicherte ist aus Datenschutzgründen nicht mehr erlaubt